Arbeitshilfe Juli 2014

Anwendung der umsatzsteuerlichen Sonderregelung für Reisebüros im Königreich der Niederlande - Mustereinspruch

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Es wird beantragt, festzustellen, dass das Königreich der Niederlande dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 43, 96, 98 und 306 bis 310 der Mehrwertsteuerrichtlinie1 verstoßen hat, dass es eine Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros, wie sie im Erlass Nr. B71/2260 vom März 1971 festgelegt ist, angewandt hat.

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB VAAAD-99678