Arbeitshilfe Januar2014

Anwendung der umsatzsteuerlichen Sonderregelung für Reisebüros auch auf Leistungen, die nicht an den Reisenden selbst erbracht werden - Mustereinspruch

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Die Kommission beantragt, festzustellen, dass die Portugiesische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 306 bis 310 der Mehrwertsteuerrichtlinie verstoßen hat, dass sie, wie im Decreto-Lei Nr. 221/85 vom vorgesehen, die Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros auf Reisedienstleistungen angewandt hat, die an eine andere Person als den Reisenden verkauft werden.

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB LAAAD-99677