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IWB 2/2000

Mauritius; | Steueränderungen

Mit dem Haushalt 1999/2000 wurden folgende Steueränderungen verabschiedet: Der Spitzensteuersatz bei der Einkommensteuer wird von 30 % auf 28 % gesenkt, und die einzelnen Teilmengen des Tarifs werden erweitert. Die Abzugsfähigkeit für Beiträge zu Renten- und Krankenversicherungen sowie Pensionssystemen wird begrenzt auf 80 000 Mauritius-Rupien bzw. auf 20 % des Nettoeinkommens (jeweils der höhere Betrag). Lebensversicherungsbeiträge sind gesondert bis höchstens 80 000 MR abzugsfähig. Den 15 %igen ermäßigten Körperschaftsteuersatz können jetzt auch Fertigungsbetriebe (Ausnahme: Herstellung alkoholischer Getränke und Zigaretten) sowie im Hotelfach und der Landwirtschaft tätige Gesellschaften in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob sie eine Begünstigungsbescheinigung haben oder nicht. Dieser...

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