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Anschaffungsnebenkosten einer Immobilie auch bei unentgeltlichem Erwerb abzugsfähig
Mit Urteil vom 25. 10. 2011 - 13 K 1907/10 E NWB OAAAD-99222 hat das FG Münster entschieden, dass Anschaffungsnebenkosten einer vermieteten Immobilie auch bei deren unentgeltlichem Erwerb als im Wege der Abschreibung zu berücksichtigende Werbungskosten abzugsfähig sind.
Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin war – neben ihrem Bruder – Mitglied einer Erbengemeinschaft nach den verstorbenen Eltern. Im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft im Veranlagungszeitraum 2001 erhielten sowohl die Klägerin als auch der Bruder verschiedene bebaute Grundstücke zu Alleineigentum. Aus der Vermietung dieser Grundstücke erzielte die Klägerin – wie die Erbengemeinschaft in den Jahren davor – in den Streitjahren 2003 bis 2006 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Eine der erworbenen Wohnungen wurde von der Klägerin selbst genutzt. Die durch die Erbauseinandersetzung entstandenen Aufwendungen (Kosten des Erbauseinandersetzungsvertrags, Kosten der Grundbucheintragungen) in Höhe von etwa 5.300 € machte die Klägerin insoweit (etwa 4.650 €) als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend, als diese nicht auf die se...