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Das Immobilienjahr 2012: Worauf sich Hauseigentümer im neuen Jahr einstellen müssen
[i]www.hausundgrund.deAuch in diesem Jahr müssen sich Hauseigentümer wieder auf einige Neuerungen einstellen. Die Darstellung der bereits seit Jahresbeginn geltenden Neuregelungen wird durch einen Ausblick auf geplante politische Vorhaben ergänzt.
Neue Regeln für die verbilligte Überlassung von Wohnraum
[i]Hilbertz, NWB 48/2011 S. 4002; ders., NWB 3/2012 S. 222Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 (BGBl 2011 I S. 2131) wurden zum Jahreswechsel unter anderem die Regelungen zur verbilligten Vermietung von Wohnungen geändert (§ 21 Abs. 2 EStG). Seit dem entfällt dabei für viele Vermieter die bislang gegenüber dem Finanzamt vorzunehmende aufwendige Totalüberschussprognose. Dies kann zu einer Vereinfachung führen. Andererseits müssen diejenigen Vermieter, die von ihren Mietern jetzt weniger als 66 % der ortsüblichen Marktmiete verlangen, damit rechnen, dass das Finanzamt die im Zusammenhang mit den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung stehenden Werbungskosten (z. B. Abschreibungen, Zinskosten oder Verwaltungsausgaben) nur noch anteilig anerkennt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den Mietern um Angehörige oder fremde Dritte handelt.
Anhebung der Grunderwerbsteuer/elektronisches Meldeverfahren
[i]Arbeitshilfe: Grunderwerbsteuersätze NWB WAAAD-60399Die H...