OFD Frankfurt/M. - S 7179 A - 42 - St 112

Umsatzsteuerliche Behandlung von Vermittlungsleistungen im Rahmen von Arbeitsmarktdienstleistungen

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG

Bezug:

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Vermittlungsprämien bzw. Vermittlungspauschalen lag einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder zugrunde. Dabei wurde mehrheitlich folgende Auffassung vertreten:

Sofern Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit der eigentlichen Bildungsmaßnahme von einem Maßnahmenträger erbracht werden, sind diese sowohl im Rahmen von Maßnahmen nach § 46 SGB III als auch von Maßnahmen nach §§ 241 bis 243 i. V. m. § 246 Abs. 3 SGB III und im Rahmen von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen nach §§ 61, 61a SGB III als Bestandteil der Bildungsleistung umsatzsteuerfrei. Die jeweilige Prämienregelung für Vermittlungsleistungen ist vollständig der Eingliederungsmaßnahme zuzuordnen. Eine differenzierende umsatzsteuerliche Behandlung dieser Vermittlungsleistungen im Hinblick auf die Form der Vergütung (Vermittlungsprämien bzw. Vermittlungspauschalen) ist nicht vorzunehmen.

Vermittlungsleistungen sind aber dann umsatzsteuerpflichtig, wenn sie nicht der Maßnahmenträger im Zusammenhang mit der eigentlichen Bildungsmaßnahme erbringt, sondern ein „Dritter” eigenständiger Vermittler (insbesondere ein Arbeitsvermittler nach § 296 SGB III bzw. Ausbildungsvermittler nach § 296a SGB III).

OFD Frankfurt/M. v. - S 7179 A - 42 - St 112

Fundstelle(n):
USt-Kartei HE § 4 UStG Fach S 7179 Karte 22
VAAAD-99597