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Arbeits- und Sozialrecht; | arbeitsrechtliches Diskriminierungsverbot
Mit Beschluß v. 23. 3. 1999 - 3 AZR 631/97 (A) hat das Bundesarbeitsgericht dem EuGH folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Muß Art. 119 EG dahin ausgelegt werden, daß Pensionskassen als Arbeitgeber anzusehen sind und Gleichbehandlung von Mann und Frau bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung schulden, obwohl den benachteiligten Arbeitnehmern gegenüber ihren unmittelbaren Versorgungsschuldnern, den Arbeitgebern als Parteien der Arbeitsverträge, ein insolvenzgeschützter, die Diskriminierung ausschließender Anspruch zusteht?