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Frankreich; | Änderungen bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer
Der Einkommensteuertarif für 2000 wird im Vergleich zur Vorjahrestabelle in allen Stufen um 0,5 % angehoben. Es gilt folgender Tarif: Bis 26 230 FF = 0, von 26 230 — 51 600 = 10,5 %, von 51 600 — 90 820 = 24 %, von 90 820 — 147 050 = 33 %, von 147 050 — 239 270 = 43 %, von 239 270 — 295 070 = 48 %, über 295 070 = 54 %. Die bisher unterschiedliche Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren wird vereinheitlicht und damit vereinfacht. Es gilt ein allgemeiner Freibetrag von 50 000 FF, darüber hinausgehende Erträge werden mit 16 % besteuert. Die Buchführungsvorschriften für Freiberufler werden verschärft, um Steuerflucht und Steuerhinterziehung zu erschweren. Bei der Körperschaftsteuer wird ab 2000 der mit Gesetz vom befristet eingeführte Zuschlag von 10 % (ab ) auf die zu e...