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Arbeitshilfe November 2015

Synopse der InsO vor / nach dem 1.3.2012

Der Deutsche Bundestag hat am 27. 10. 2011 das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Sanierung notleidender Unternehmen verbessert werden.

Durch das ESUG sollen die Gläubiger stärkeren Einfluss bei der Auswahl des Insolvenzverwalters haben. Flankiert wird diese Stärkung durch die Möglichkeit, schon nach dem Eingang eines Eröffnungsantrags einen vorläufigen Gläubigerausschuss einzusetzen, wenn der Schuldner bestimmte Schwellenwerte erreicht. Ziel des ESUG ist es auch, die sog. „Eigenverwaltung„, also die Weiterführung des Betriebs durch den bisherigen Eigentümer selbst, zu stärken und den Zugang zu erleichtern.

Künftig kann über einen Insolvenzplan in die Anteilsrechte der an der insolventen Gesellschaft beteiligten Personen eingegriffen werden, was aus Sicht der Unternehmen völlig neu ist. Insbesondere besteht die Möglichkeit, Forderungen von Gläubigern in Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte am Schuldner umzuwandeln („debt-to-equity-swap„).

Die Synopse in PDF-Form stellt das alte und neue Recht dar und ermöglicht Ihnen dadurch einen...

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