Kindergeldanspruch eines im Inland selbständig tätigen polnischen Staatsbürgers für seine bei ihrer Mutter in Polen lebenden
Kinder
Leitsatz
1. Der Kindergeldanspruch eines im Inland selbstständig tätigen polnischen Staatsbürgers für seine in Polen bei ihrer Mutter
lebenden Kinder ist nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil die Mutter, die selbst keinen Bezug zur deutschen Sozialrechtsordnung
aufweist, die Kinder in ihren Haushalt aufgenommen hat.
2. Art. 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 stellt für den Fall des Zusammentreffens von Ansprüchen für dieselben Familienangehörigen
für denselben Zeitraum Prioritätsregeln auf. Die Anwendung der Prioritätsregeln setzt also eine Anspruchskonkurrenz voraus.
3. Bei der Anwendung von Art. 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 wird nicht darauf abgestellt, was die anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften
als Anspruchsvoraussetzung bestimmen, sondern darauf, aufgrund welchen Tatbestands die berechtigte Person den Rechtsvorschriften
des betreffenden Mitgliedstaats nach Art. 11 bis 16 der VO (EG) Nr. 883/2004 unterstellt ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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