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Identitätswahrende Sitzverlegung von Gesellschaften in der EU
Schlussanträge des GA Niilo Jääskinen vom 15. 12. 2011 in der Rs. C-378/10 Vale Épitési kft.
Aufgrund der nun vorliegenden Schlussanträge des GA Jääskinen in der Rs. Vale ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Europäische Gerichtshof in einem weiteren Grundsatzurteil den Weg für grenzüberschreitende Sitzverlegungen von Gesellschaften in der EU unter Beibehaltung der Rechtspersönlichkeit der wegziehenden Gesellschaft ebnen wird. Es ist davon auszugehen, dass der Gerichtshof den Schlussanträgen von GA Jääskinen folgen und in Ergänzung seines Cartesio-Urteils (, Cartesio, NWB KAAAD-02818; Anm. Thömmes, NWB NAAAD-03413) entscheiden wird, dass der Zuzugsstaat eine Gesellschaft, die simultan Satzungs- und Verwaltungssitz aus einem anderen EU-Mitgliedstaat verlegt, in seine Rechtsordnung aufnehmen muss.
I. Zum Sachverhalt des Ausgangsrechtsstreits
[i]Gegenstand des Verfahrens: Zuzug einer italienischen Kapitalgesellschaft nach UngarnIn dem Ausgangsrechtsstreit vor dem Obersten Gericht Ungarns geht es um die am nach italienischem Recht errichtete Vale Costruzioni Srl mit Sitz in Rom. Am beantragte die Gesellschaft unter Hinweis auf ihre Absicht, ihren Sitz und ihre Tätigkeit nach Ungarn zu verlegen und ihre Tätigkeit in Italien einzustellen, ihre Löschung im Handelsregister. D...