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Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
I. Stichtagsprinzip und Wertaufhellung …
1. … in der HGB/EStG-Perspektive
IAS 10.3 sprechen von the end of the reporting period und § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB von der Abschlusserstellung zum Bilanzstichtag. Beiden Sentenzen ist das gleiche Faktum zu entnehmen: Der Abschluss muss auf einen Stichtag bezogen werden, obwohl das wirtschaftliche Leben und dasjenige des Unternehmens nahtlos von einem Zeitpunkt in den anderen übergeht. Auch der Erstellungsprozess selbst muss sich dem physikalischen Zwang der unaufhaltsam dahinfließenden Zeit beugen. Im Zeitverlauf wird jeder Mensch „ klüger”, d. h. sein Kenntnisstand über bestehende Ereignisse weitet sich aus. Gleichwohl soll der dieser Gesetzmäßigkeit ebenfalls unterliegende ehrbare Kaufmann (nur) die Fakten berücksichtigen, die am Bilanzstichtag vorlagen. Daraus folgt die Frage, ob der Bilanzierer
sich künstlich in den Kenntnisstand in der Silvesternacht zurückversetzen soll oder aber
den Kenntnisstand am Erstellungstag über am Stichtag vorliegende Fakten
verwenden soll.
Die erstgenannte Variante folgt strikt dem Stichtagsprinzip: Die Bilanz ist nach dem Stichtag so zu erstellen, als ob sie zum Stich...