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Verzicht auf einen Anlagespiegel aus materiality-Gründen
I. Sachverhalt
Geschäftszweck der U AG ist die Unternehmensberatung. Die Bilanzsumme von 100 Mio € besteht aktivisch zu etwa 90 Mio € aus Umlaufvermögen (Forderungen, unfertige Leistungen, liquide Mittel), 5 Mio € aus Finanzanlagen, 3 Mio € aus Sachanlagen (Betriebs- und Geschäftsausstattung) und 2 Mio € aus immateriellen Anlagen (Software).
Die jährlichen Investitionen in die Sach- und immateriellen Anlagen entsprechen in etwa den jährlichen Abschreibungen. Der Buchbestand bleibt demzufolge im Wesentlichen konstant.
II. Fragestellung
Kann die U AG in ihrem IFRS-Abschluss auf einen Anlagespiegel verzichten?
III. Lösungshinweise
1. Anlagespiegel für Sach- und immaterielle Anlagen
IAS 16.73 und IAS 38.118 verlangen für Sach- und immaterielle Anlagen Anhangangaben zu Abschreibungen (kumuliert und in der Periode), Zu- und Abgängen, Buchwerten und Anschaffungskosten. In deutscher Begrifflichkeit entspricht dies einem Anlagespiegel. Für Finanzanlagen verlangt IAS 39 (bzw. IFRS 9) keine entsprechenden Angaben. Der IFRS-Anlagespiegel berücksichtigt diese daher abweichend vom handelsrechtlichen nicht.
2. Materiality-Prinzip
Wie alle Anhangangaben unterliegen die vorgenannten dem materiality-Grundsatz. ...