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Kein Schutz des guten Glaubens an die Verfügungsbefugnis des GmbH-Gesellschafters
BGH zur Aussagekraft der Gesellschafterliste
Der BGH hat eine der umstrittensten Fragen zur GmbH-Gesellschafterliste entschieden ( NWB EAAAD-94714): Obwohl diese grds. auch einen gutgläubigen Erwerb ermöglicht, komme ein solcher in der Schwebezeit einer aufschiebend bedingten Anteilsabtretung nicht in Betracht. Ein konkreter Schutz des Ersterwerbers sei daher nicht geboten. Insbesondere sei die Einreichung einer notariellen Zwischenliste, in der die Tatsache der bedingten Abtretung publik gemacht wird, weder erforderlich noch zulässig. Diese Entscheidung hat für die Praxis erhebliche Auswirkungen auf die Aussagekraft der aktuellen Gesellschafterliste.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Die Bedeutung der Gesellschafterliste vor und seit 2008
[i]Sieja, NWB 14/2011 S. 1167Die gesetzlich vorgeschriebene Liste der Gesellschafter fristete bis zum „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und Bekämpfung von Missbräuchen” (MoMiG) eher ein Schattendasein in der Beratungspraxis. Die Listen waren von den Geschäftsführern zu erstellen, waren nicht immer auf dem aktuellen Stand und hatten kaum rechtliche Bedeutung.
[i]Echte Publizität durch elektronische RegisterakteMit dem MoMiG hat sich dies geänd...