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Mangelhafte Mittelverwendungskontrolle bei Fondsgesellschaften
Schadensersatzansprüche gegenüber dem Mittelverwendungskontrolleur
In den letzten Jahren häufen sich die Fälle, in denen Fondsgestaltungen „schief gelaufen” sind und die Anleger viel Geld gekostet haben. Verständlicherweise suchen die geschädigten Anleger dann nach Wegen, ihren Verlust durch die Forderung von Schadensersatz ausgleichen zu können. In vielen Fällen werden Ansprüche gegenüber den die Anlage vermittelnden Banken geltend gemacht. Hier bestehen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, hervorragende Chancen für die geschädigten Anleger (vgl. Sietzy, ). In den Fällen, in denen solche Ansprüche nicht gegeben sind, oder wenn die Anteilsvermittlungen durch freie Vermögensberater und nicht durch Banken erfolgten, sucht der Anleger mögliche andere Adressaten seiner Ansprüche. In einer ganzen Reihe von Fällen richten sich solche Ansprüche gegen diejenigen, die als Mittelverwendungskontrolleure eingesetzt wurden, um eine ordnungsgemäße Verwendung der eingezahlten Anlegergelder sicherzustellen. In einer auf den ersten Blick überraschend großen Zahl von Fällen haben diese Kontrollen versagt und es gelingt den Anlegern, Schadensersatz von denjenigen zu erlangen, die ihre Kontrolltätigk...