Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die Erbschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise 2011
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 96Mit dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes zum waren große Teile der ErbStR 2003 überholt. Im Vorgriff auf die neuen ErbStR 2011 hatte die Finanzverwaltung im ersten Halbjahr 2009 ausführlich ihre Auffassung zum neuen Recht in sog. Anwendungserlassen dargestellt. Die nunmehr vorliegenden ErbStR 2011 sowie die hierzu ergangenen Hinweise (ErbStH 2011) dokumentieren umfassend die Verwaltungsauffassung zur neuen Rechtslage, insbesondere zum erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen Verschonungsinstrumentarium für das Unternehmensvermögen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Gemischte Schenkungen und Schenkungen unter Auflage: [i]Ramb, NWB 2/2012 S. 138 Die Bereicherung wird nunmehr dergestalt ermittelt, dass von dem Steuerwert der Leistung des Schenkers die Gegenleistung des Beschenkten sowie die von diesem übernommenen Leistungs-, Nutzungs- und Duldungsauflagen mit ihrem Steuerwert vorbehaltlich des § 10 Abs. 6 Satz 6 ErbStG abgezogen werden.
Lohnsummenklausel/Beteiligungshöhe bei Personen- und Kapitalgesellschaften: [i]R E 13a.4 Abs. 7 Satz 1 ErbStR 2011 Bei der Ermittlung der Ausgangslohnsumme sind die Lohnsummen der zum Betrieb gehörenden mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (mit Sitz...