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IWB 20/1999

Mazedonien; | Einführung der Mehrwertsteuer

Mit Wirkung ab wird in Mazedonien die Umsatzsteuer als Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug (MWSt) eingeführt (s. ABl Nr. 44/1999). Der allgemeine MWSt-Satz beträgt 19 % und der ermäßigte Steuersatz 5 %. Mehrwertsteuerpflichtig sind im Prinzip alle entgeltlichen Lieferungen oder sonstigen Leistungen und bestimmte unentgeltliche Leistungen von im Inland ansässigen Unternehmen sowie alle Importe. Das Gesetz legt für zahlreiche Leistungen sowie einige Güter Steuerbefreiungen mit und ohne Recht des Vorsteuerabzugs fest.

[FB]

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