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Einkommensteuer; | hochseegängige Yacht kein Umzugsgut
Die Kosten der Überführung einer hochseegängigen Dreizehn-Meter-Yacht von den USA nach Deutschland stellen auch dann keine Werbungskosten dar, wenn die Überführung des Schiffes durch einen Arbeitsplatzwechsel (Aufnahme einer Geschäftsführertätigkeit im Inland) des Eigentümers der Yacht veranlaßt ist (FG Ba-Wü., Außensen. Stuttgart, Zwischenurteil v. - 4 K 123/96, EFG, 768). •Hinweis: Nach Abschn. 41 Abs. 1 LStR rechnen zu den Werbungskosten auch die Kosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlaßten Wohnungswechsel entstehen. Grundsätzlich werden sämtliche Umzugskosten als Werbungskosten anerkannt, die nach dem Bundesumzugskostengesetz im öffentlichen Dienst höchstens als Umzugskostenvergütung gezahlt werden. Im Streitfall hat das FG die Auffassung vertreten, daß die Kosten der Überführung der Se...