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Geldwerter Vorteil | Zufluss bei Job-Tickets als Jahreskarte
Die unentgeltliche oder unter dem Einkaufspreis liegende Überlassung von Job-Tickets ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das FG Rheinland-Pfalz hatte die Frage zu entscheiden, wann der geldwerte Vorteil dem Arbeitnehmer zufließt, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer monatlich Zahlungen an den Verkehrsbetrieb für ein Job-Ticket, das ein Jahr gilt, leisten.
[i]Zahlungsmodalitäten unbeachtlich Die Finanzrichter urteilten: Ein Zufluss und eine Versteuerung haben dann zu erfolgen, wenn die Jahreskarte überlassen wird, im Urteilsfall also jährlich . Auf die monatlichen Zahlungsmodalitäten kommt es nicht an. Der steuerpflichtige geldwerte Vorteil setzt sich dann aus allen in einem Jahr durch den Arbeitgeber übernommenen Zahlungen zusammen. Diese Rechtsprechung entspricht der Auffassung der Fi...