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Insolvenzgeldumlage und GKV-Monatsmeldung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB TAAAD-98607 Zum gab es wichtige Änderungen im recht der Sozialversicherung. Zum einen wird die Insolvenzgeldumlage wieder erhoben, für die allein der Arbeitgeber verantwortlich ist. Zum anderen ist eine neue Meldung zur gesetzlichen Krankenversicherung vorzunehmen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in
Insolvenzgeldumlage
Im Fall der Insolvenz eines Unternehmens zahlt die zuständige Agentur für Arbeit an die betroffenen Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen ein Insolvenzgeld. Diese Leistung wird durch die Insolvenzgeldumlage finanziert.
[i]Verantwortung der ArbeitgeberDie Arbeitgeber sind allein verantwortlich für die Berechnung und Zahlung der Insolvenzgeldumlage. Während diese 2011 nicht erhoben wurde, weil aus 2010 erhebliche Überschüsse vorhanden waren, wird sie ab in Höhe von 0,04 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts der Arbeitnehmer erhoben.
[i]Ausnahmen u. a. für private Haushalte als ArbeitgeberBestimmte Betriebe sind von der Zahlung der Insolvenzgeldumlage ausgeschlossen. Hierzu gehören sowohl öffentlich-rechtliche Betriebe als auch private Haushalte.
[i]Einbeziehung geringfügig BeschäftigterFür Arbeitgeber ist besonders wichtig, dass die Insolvenzgeldumlage auch für geringfügig Beschäftigte zu entrichten ist. Außerdem ist zu beachten...