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Doppelbesteuerung; | Einkünfte eines in Österreich ansässigen Berufssportlers
(1) Ein Berufssportler übt keinen ”freien Beruf” nach Art. 8 Abs. 1 Satz 2 DBA-Österreich aus. (2) Die Tätigkeit eines Berufssportlers unterfällt damit nicht der Einschränkung des Betriebsstättenprinzips in Art. 8 Abs. 1 Satz 2 DBA-Österreich (, EFG, 707). •Hinweis: In dem zur Anwendung des § 2 AStG bei Wohnsitzwechsel nach Österreich ergangenen (BStBl I, 161) ist zur Besteuerung der Sportler nach dem DBA-Österreich ergänzend darauf hingewiesen, daß nach Art. 8 des Abkommens das Besteuerungsrecht für Vergütungen aus in Deutschland ausgeübter sportlicher Tätigkeit sowie den damit im Zusammenhang stehenden anderen Vergütungen Deutschland zusteht. Das FG hält diese Verlautbarung für nicht abkommensgerecht. Es vertritt die Auffassung, daß ein Berufssportler weder eine freiberufliche Tätigkeit noch e...