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Abgabenordnung | Verfahrensruhe bei Beschwerde beim EGMR
Die Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Ruhen von Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO (Zweckmäßigkeitsruhe) oder nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO (Zwangsruhe) bei Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sind umstritten und bisher noch nicht höchstrichterlich geklärt (vgl. z. B. , ders. Stbg 9/2011 S. 385). Hierzu sind mehrere finanzgerichtliche Verfahren anhängig (vgl. Schneider/Mann, Stbg 10/2011 S. 433). Das FG Niedersachsen hat mit Urteilen vom - 3 K 269/11, 3 K 196/11 und 3 K 222/11 eine erste Einschätzung abgegeben. Allerdings scheint das Finanzgericht Niedersachsen eine Reihe wesentlicher Gesichtspunkte (z. B. mehrfach Entscheidungen des EGMR zum deutschen Steuerrecht, Möglichkeit der Überwindung der Rechtskraft von Entscheid...