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Einkommensteuer | Zufluss von Zinsen auf einem Sperrkonto
Betreibt ein Steuerpflichtiger aus einem Urteil die Zwangsvollstreckung gegen Erbringung einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft und vereinbart er mit der Bank als Sicherheit für die Bürgschaft die Hinterlegung des erstrittenen Geldbetrags auf einem verzinslichen Sperrkonto, fließen ihm die Zinsen nach im Zeitpunkt der jeweiligen Gutschrift auf dem Sperrkonto zu.
Dass die Zinsen nicht wegen § 20 Abs. 8 EStG zu den Einkünften oder den nachträglichen Einkünften aus der freiberuflichen, ärztlichen Tätigkeit der Klägerin gerechnet wurden, um die der Rechtsstreit ja geführt wurde, mag im Streitfall und für die Streitjahre 1998 bis 2001 noch ohne Bedeutung sein, weil auch bei der Einnahmenüberschussrechnung das Zu- und Abflussprinzip gilt. Es macht jedoch einen Unterschied...