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Bewertung einer GmbH & Co. KG
Wertermittlung für das Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten
[i]Eisele, NWB 33/2011 S. 2782Der Wert des Anteils des Kommanditisten an einer GmbH & Co. KG wird nach den für Personengesellschaften geltenden Grundsätzen ermittelt. Einzubeziehen in die Bewertung ist gem. § 97 Abs. 1a Nr. 2 BewG somit auch das Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten. Gehört zum Sonderbetriebsvermögen der vom Kommanditisten gehaltene Anteil an der Komplementär-GmbH, ist dieser Anteil bei der Wertermittlung für das Sonderbetriebsvermögen zu erfassen. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, welche Konsequenzen dies für die Wertermittlung des Anteils des Kommanditisten hat und in welcher Reihenfolge die einzelnen Bewertungsschritte vorgenommen werden müssen.
I. Bewertung von Personengesellschaften
1. Bewertung des Gesamthandsvermögens
[i]Ansatz mit dem gemeinen WertEin Anteil an einer Personengesellschaft ist gem. § 12 Abs. 5 ErbStG i. V. mit § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 157 Abs. 5 und § 109 Abs. 2 Satz 1 BewG mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Für die Ermittlung des gemeinen Werts des Gesamthandsvermögens gelten gem. § 109 Abs. 2 Satz 2 BewG die Grundsätze des § 11 Abs. 2 BewG entsprechend. Lässt sich der gemeine Wert nicht aus Verkäufen unter fremden Dritten ableiten, die weniger als ein Jahr zurückliegen, ist gem. ...