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Erwerb eines Kommanditanteils durch einen Komplementär
Eine sog. Doppelmitgliedschaft desselben Gesellschafters als Komplementär und Kommanditist in einer KG ist grundsätzlich nicht möglich (OLG Jena, Beschluss vom 31. 8. 2011 - 6 W 188/11). Denn ein Gesellschaftsanteil eines Gesellschafters ist notwendig einheitlich und nicht einer Aufspaltung zugänglich.
Nach h. M. kann ein Komplementär mit Zustimmung der anderen Kommanditisten einen Kommanditanteil erwerben, der sich dadurch mit dem Komplementäranteil zu einem Anteil vereinigt. Der Komplementär bleibt also ausschließlich Komplementär (OLG Jena, a. a. O.).