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Ecuador; | Wiedereinführung der Einkommensteuer
In Ecuador wird die Einkommensteuer wieder eingeführt. Sie war erst zum abgeschafft worden. Als Ausgleich für diesen Einnahmeausfall diente eine neue Steuer auf alle Finanztransaktionen, die mit 1 % des jeweiligen Werts der Operation belastet wurden. Natürliche Personen unterliegen jetzt wieder progressiven ESt-Sätzen, die von 0 % bis 15 % reichen. Der Spitzensteuersatz der früheren ESt betrug 25 %. Der allgemeine KSt-Satz beträgt 15 % (bisher 25 %); Kreditinstitute und im Erdölgeschäft tätige Unternehmen zahlen 25 %. Bei der Umsatzsteuer werden zusätzliche Befreiungen eingeführt, z. B. für die Personenbeförderung. Seit 1999 wird eine Steuer auf Betriebsvermögen i. H. von 1 % erhoben.