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IWB Nr. 24 vom Seite 911

EU-Kommission: Stellungnahme zu Problemen bei der grenzübergreifenden Besteuerung von Erbschaften

Quelle: PM der EU-Kommission vom 15.12.2011

EU-Bürger, die ausländisches Vermögen erben, sehen sich häufig einer Besteuerung durch mehr als einen Mitgliedstaat gegenüber. In Extremfällen kann es sogar vorkommen, dass der Gesamtwert eines grenzübergreifend geerbten Vermögens in Steuern gezahlt werden muss, wenn verschiedene Mitgliedstaaten das Recht auf Besteuerung dieser Erbschaft für sich beanspruchen oder ausländische Erbschaften höher besteuern als Erbschaften im Inland. Die Bürger können unter Umständen gezwungen sein, die geerbten Vermögenswerte zu verkaufen, um die Steuern zahlen zu können.

Zudem können auch Schwierigkeiten für Kleinunternehmen beim Betriebsübergang im Fall des Todes des Eigentümers entstehen. Um diese Probleme anzugehen, hat die Kommission am in Brüssel ein umfassendes Paket zur Erbschaftsteuer angenommen.

In einer Mitteilung, einer Empfehlung und einem Arbeitsdokument analysiert die Kommission die Probleme und schlägt Lösungen für grenzübergreifende Erbschaftsteuerangelegenheiten in der EU vor.

Aus der Mitteilung vom geht hervor, dass im Bereich der grenzübergreifenden Erbschaftsteuer in der EU die folgenden beiden Hauptprobleme bestehen:

Das erste ...

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EU-Kommission: Stellungnahme zu Problemen bei der grenzübergreifenden Besteuerung von Erbschaften

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