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Keine Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei ratenweise erbrachtem Schadenersatz
Betreibt eine GmbH ein zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen bestimmtes, nach § 3 Nr. 20 GewStG steuerbefreites Dialysezentrum und erhält sie aufgrund eines Prozessvergleichs von einem Arzt eine in Raten über mehrere Jahre zu zahlende Schadenersatzleistung dafür, dass die in Zusammenarbeit mit diesem Arzt geplante Errichtung eines weiteren Dialysezentrums an einem anderen Ort infolge einer Vertragskündigung seitens des Arztes nicht realisiert werden konnte, so ist die am Bilanzstichtag bestehende Schadenersatzforderung nicht nach § 3 Nr. 20 GewStG steuerfrei und muss in vollem Umfang aktiviert werden; die sich daraus ergebende Gewinnerhöhung kann nicht durch die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens auf das Streitjahr und die Folgejahre verteilt werden (Bezug: § 5 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 3 Nr. 20 GewStG).