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BFH 10.08.2011 I R 45/10, StuB 24/2011 S. 959

Ansparrücklage für Wirtschaftsgüter ausländischer Betriebsstätten nach § 7g Abs. 3 ff. EStG i. d. F. vor Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

Eine Ansparabschreibung gem. § 7g Abs. 3 EStG 2002 a. F. kann auch für Wirtschaftsgüter gebildet werden, die für eine im Ausland belegene Betriebsstätte angeschafft werden sollen (Bezug: § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1, § 7g Abs. 3, § 32b Abs. 1 Nr. 3 EStG 2002 a. F.).

Praxishinweise

Beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom (BGBl I S. 1912) verlangt der Gesetzgeber nunmehr ausdrücklich die Verwendung der betreffenden Wirtschaftsgüter in einer inländischen Betriebsstätte (vgl. § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b EStG in der aktuellen Gesetzesfassung). Ein solcher Inlandsbezug fehlte in der Regelung zur Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 ff. i. d. F. vor Inkrafttreten des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008. Anhaltspunkte dafür, dass für ausländische Betriebsstätten geplante Investitionen nicht nach § 7g Abs. 3 EStG 2002 a. F. begünsti...

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