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Track 09 | Bilanzierung: Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für Zulassungskosten
Anhand der Zulassungskosten für ein Pflanzenschutzmittel hat der BFH sehr anschaulich die Voraussetzungen zur Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für Verpflichtungen aus öffentlichem Recht entwickelt. Im Streitfall hat der BFH eine Rückstellung bejaht, da die Verpflichtung, die Zulassung für ein Pflanzenschutzmittel zu erlangen, keinen zukunftsorientierten Charakter hat, sondern den erforderlichen Vergangenheitsbezug aufweist.
Wann kann eine Rückstellung gebildet werden für eine Verpflichtung, die sich aus dem öffentlichen Recht ergibt? Anhand der Zulassungskosten für ein Pflanzenschutzmittel hat der BFH sich jetzt umfassend mit dieser Frage auseinandergesetzt und sehr anschaulich die Voraussetzungen zur Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten entwickelt. Über welchen Fall musste der BFH entscheiden?
Eine GmbH & Co. KG stellte Pflanzenschutzmittel her und handelte damit. Für einen selbst entwickelten neuen Wirkstoff beantragte das Unternehmen die erforderliche Zulassung nach dem Pflanzenschutzgesetz bei der zuständigen Behörde, der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft. Im Streitj...