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Familienrecht | Versorgungsausgleichsanspruch als Insolvenzforderung
Der Anspruch aus schuldrechtlichem Versorgungsausgleich stellt ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des ausgleichspflichtigen Ehepartners eine Insolvenzforderung dar (§ 38 InsO), die aus der Insolvenzmasse zu bedienen ist. Der Versorgungsausgleich begründet keine Unterhaltspflicht, die wiederum zu einer Erhöhung des Pfändungsfreibetrags führen würde. Der ausgleichsberechtigte Ehegatte wird damit zeitweilig auf die Quote verwiesen. Er behält seinen Anspruch jedoch für die ersten zwei Jahre nach der Eröffnung sowie von der Erteilung der Restschuldbefreiung an in vollem Umfang. Der Versorgungsausgleich erweist sich damit in der Insolvenz des Ausgleichsverpflichteten im Vergleich zu den anderen Ausgleichsformen – etwa dem Wertausgleich bei der [i]Krause, NWB 51/2011 S. 4330 Scheidung durch inte...