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Einkommensteuer; | zum Progressionsvorbehalt in sog. Wegzugsfällen
Es bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines ESt-Bescheids, mit dem bei einem Stpfl., der nur zeitweise unbeschränkt stpfl. war und der nach Wegzug ins Ausland während der übrigen Zeit des Veranlagungszeitraums keine inl. Einkünfte i. S. des § 49 EStG bezogen hat, dessen während der letztgenannten Zeit erzielten ausl. Einkünfte dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 2 EStG unterworfen werden (FG Ba-Wü., Außensen. Stuttgart, Beschl. v. - 5 V 34/98, rkr., EFG, 438). •Hinweis: Bis einschl. VZ 1995 waren beim Wechsel von der beschränkten zur unbeschränkten Steuerpflicht oder umgekehrt während eines Kalenderjahres zwei Veranlagungen durchzuführen. Das hatte z. B. zur Folge, daß bei jeder Veranlagung die ESt nach der ESt-Jahrestabelle bemessen und dem Stpfl. dadurch der in der ESt-Tabelle enthaltene Gru...