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Körperschaftsteuer; | Steuerbescheinigungen über anrechenbare KSt durch inl. Zweigniederlassungen von Auslandsbanken
Der BMF (IV C 6 - S 2830 - 1/99) hat mit Schr. v. (BStBl 1999 I S. 439) ein nach dem Stand vom erstelltes, nach Staaten geordnetes Verzeichnis der ausländischen Unternehmen, die derzeit in der Bundesrepublik Deutschland Bankgeschäfte betreiben dürfen, übersandt. Die inländischen Zweigniederlassungen dieser Unternehmen sind nach § 45 Abs. 1 Satz 3 KStG und Abschn. 99 Abs. 9 KStR zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen über anrechenbare Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer berechtigt, soweit die in § 44 Abs. 1 KStG bezeichnete Leistung für Rechnung der ausschüttenden Körperschaft von der inländischen Zweigniederlassung erbracht worden ist.