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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 1 K 1156/07 U

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, AO § 41 Abs. 2

Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines sog. „Hochpreisers” - Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer

Leitsatz

  1. Aus Rechnungen einer als sog."Hochpreiser” zum Schein als vermeintliche Zwischenhändlerin in den Verkauf von gebrauchten Nutzfahrzeugen eingeschalteten GmbH, deren Aufgabe es ist, einerseits dem tatsächlichen Veräußerer eine Ausgangsrechnung mit dem um die Schwarzgeldzahlung geminderten Verkaufspreis und andererseits dem tatsächlichen Erwerber eine Eingangsrechnung mit dem tatsächlich erheblich höheren Einkaufspreis zu verschaffen, steht dem Erwerber mangels Identität von Rechnungsaussteller und tatsächlich leistendem Unternehmer kein Vorsteuerabzug zu.

  2. Die rein rechnungsmäßige Einschaltung des „Hochpreisers” in die Lieferkette stellt ein zivil- und umsatzsteuerrechtlich unbeachtliches Scheingeschäft i. S. v. § 41 Abs. 2 AO dar.

Fundstelle(n):
BB 2011 S. 2966 Nr. 48
UAAAD-97866

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 21.05.2010 - 1 K 1156/07 U

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