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IWB 9/1999

Niederlande; | Umsatzsteuerpflicht bei Immobilienvermietung

Grundsätzlich ist die Vermietung von Immobilien von der Umsatzsteuer befreit. In gewissen Fällen kann man die Steuerbehörden bitten, die Freistellung für die Umsatzsteuer nicht anzuwenden. Dazu muß durch den Mieter und den Vermieter ein gemeinsamer Antrag gestellt werden. Solch ein Antrag muß spätestens drei Monate nach dem Anfang der Vermietung eingereicht sein. Der Steuerinspektor entscheidet per Bescheid, gegen den Einspruch eingelegt werden kann. Das niederländische Finanzministerium hat jetzt bekanntgemacht, daß der Mieter und der Vermieter in Zukunft den Antrag unterlassen können, wenn in dem Mietvertrag unter Bezug auf diese Billigung (Mitteilung 45, wie abgeändert durch den Beschluß v. Nr. VB 99/571) klar erwähnt wird, daß die Vermietung steuerpflichtig stattfindet und wann die st...

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