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Einkommensteuer; | Vergütungen für eine Dolmetschertätigkeit beim Europarat
Vergütungen, die ein in Deutschland ansässiger Dolmetscher für seine tageweise Beschäftigung beim Europarat erhält, sind nicht nach dem Allgemeinen Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen des Europarats v. 2. 9. 1949 (BGBl 1954 II, 494) steuerfrei (, BFH/NV 1999, 254). •Hinweis: Das FG Ba-Wü. hatte die Auffassung vertreten, daß nach der Vfg. 203 des Generalsekretärs des Europarats v. 18. 1. 1954 die Steuerbefreiung nach Art. 18a und b des vorgenannten Abkommens auf alle agents permanents und agents temporaires des Europarats anwendbar sei und demgemäß dem Klagebegehren des Stpfl. entsprochen. Der BFH folgte jedoch der Verwaltungsauffassung, daß die Begriffe ”officials” und ”agents” nicht die tageweise beschäftigten Dolmetscher umfasse. Die mit ”officials” bezeichneten...