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Bilanzierung | Erfolgsneutrale Behandlung von Pfandgeldern in der Bilanz
Nach dem Hessischen FG vollzieht sich die Abwicklung von Pfandgeschäften bei einem Getränkehersteller, der sog. Brunneneinheitsflaschen vertreibt, erfolgsneutral:
Das vereinnahmte Pfandgeld ist im Kassen- oder Bankbestand zu aktivieren und zugleich als Verbindlichkeit zu passivieren , da es bei Rückgabe der Flasche an den Getränkegroßhändler zurückzuzahlen ist.
Verauslagte Pfandgelder, die der Hersteller für Mehrrücknahmen gezahlt hat, mindern seinen Aktivbestand von Kasse bzw. Bank. Zugleich hat er eine Pfandforderung in gleicher Höhe zu aktivieren.
[i]Pfandgeld als Barkaution Nach dem FG verbleibt das Eigentum an der Brunneneinheitsflasche beim Getränkehersteller. Daher stellt das Pfandgeld eine Barkaution dar, die den Rückgabeanspruch des Herstellers sichert – und kein Nut...