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BVerfG befasst sich mit „Solidaritätszuschlagsguthaben”
In der jüngeren Vergangenheit musste sich die Finanzgerichtsbarkeit zunehmend mit dem Solidaritätszuschlag als solchem befassen. In fast schon mantrischer Manier bejahten die Richter die Verfassungsmäßigkeit der „Finanzierung zur Vollendung der Einheit Deutschlands” (zuletzt in den BFH-Urteilen v. - II R 50/09 NWB ZAAAD-89277 und II R 52/10 NWB EAAAD-88273; s. Balke, NWB 41/2011 S. 3474).
Nicht nur DStV und BdSt sehen darüber hinaus einen weiteren Angriffspunkt: Gibt es – wie im Körperschaftsteuerrecht – einen Anspruch auf Auszahlung eines Solidaritätszuschlagsguthabens?
Dessen Existenz ergibt sich jedenfalls nach Meinung vieler aus der akzessorischen Bindung des Solidaritätszuschlags an die Körperschaftsteuer. Zur Historie: Mit StSenkG v. löste das Halbeinkünfteverfahren das Anrechnungsverfahren ab. Das in den verschiedenen Töpfen des verwendbaren Eigenkapitals schlummernde Körperschaftsteuerminderungspotenzial von bundesweit ca. 16 Mrd. € wurde als Körperschaftsteuerguthaben fixiert und sollte innerhalb eines 18 Jahre währenden Übergangszeitraums (abgesehen vom Moratorium) durch Ausschüttungen realisiert werden können.
Zur besseren Planbarkeit dieser Steuererstattung und aufgr...