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Kapitalanlagerecht | Aufklärungspflicht des Anlageberaters über Ermittlungsverfahren gegen Fondsverantwortliche
Der Berater eines Kapitalanlegers verletzt den Beratervertrag (§ 675 BGB) und macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er es unterlässt, den anlagewilligen Kunden über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren aufzuklären, das im Zeitpunkt der Zeichnung einer Beteiligung gegen die Initiatoren der Fondsgesellschaft anhängig ist. Das gilt bei Personenidentität auch dann, wenn das Verfahren andere Gesellschaften und andere Vertragsgestaltungen betrifft. Ein Anlageberater hat die Pflicht, seinen Kunden über alle Eigenschaften und Risiken richtig und vollständig zu informieren, die für die jeweilige Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben können. Deshalb bezieht sich die Aufklärungspflicht nicht nur auf das Anlageobjekt selbst, sondern auch auf Umstände, die für die Seriosität und Zuverlässigkeit...