„Erhöhen oder Abschaffen”
„ALDI Geschichten bei NWB”
Erhöhen oder Abschaffen ist bei der Abgeltungsteuer die derzeitige „Gretchenfrage”. Zum durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 eingeführt, sollte die pauschale Niedrigsteuer die Besteuerung privater Kapitalerträge reformieren und die Kapitalflucht ins Ausland verhindern. Zunächst einmal beschäftigte sie in der Folgezeit Kreditinstitute, Anleger und Berater. So hatte allein das erste Anwendungsschreiben des BMF zur Abgeltungsteuer v. (BStBl 2010 I S. 94) sage und schreibe 105 Seiten mit 326 Randziffern. Aber trotzdem blieben noch zahlreiche Fragen und Problemstellungen offen. Mit dem Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz wird jetzt das bisherige Übergangsverfahren zur Erhebung der Kirchensteuer bei nach dem Einkommensteuergesetz abgeltend besteuerten Kapitalerträgen durch ein automatisiertes Verfahren (§ 51a, § 52a Abs. 18 EStG) ersetzt. Die bereits im Regierungsentwurf enthaltene Regelung wurde im Zuge der parlamentarischen Beratungen noch einmal umfassend überarbeitet. Dabei wurde insbesondere auch der Verfahrensablauf grundlegend verändert, wie Hörster u. a. in seinem Beitrag zum Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz auf S. 4208, 4214 f. erläutert. Auch hinsichtlich der Eintragungen in der Anlage KAP gibt es immer noch zahlreiche Problemstellungen, die Ronig in seinem Praxisleitfaden auf S. 4260 aufgreift. Aber vielleicht hat sich die Abgeltungsteuer ja auch bald erledigt? Während die SPD auf ihrem Parteitag die Anhebung der Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte von 25 % auf 32 % vorsieht, gibt es auch Stimmen, die ihre Abschaffung verlangen. Ginge es nach den Plänen des schleswig-holsteinischen Landeschefs Ralf Stegner, würden Anleger ihre Kapitalerträge wie früher zum gleichen Satz versteuern wie ihr Einkommen; für Spitzenverdiener bedeutet diese Rückkehr zum alten Modell u. U. 49 % statt 25 %. Auch die Grünen sprechen sich auf ihrem Kieler Parteitag nicht nur für die Abschaffung der Plastiktüte, sondern auch für die Abschaffung der Abgeltungsteuer und die progressive Besteuerung der Kapitalerträge aus. Ein anderes Verfahren wird nicht abgeschafft, sondern nur verschoben. Die Steuerabteilungsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben am Dienstag, den entschieden, dass sich der Starttermin des neuen Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) aufgrund unerwarteter technischer Schwierigkeiten auf den verschiebt. Durch diese Verzögerung besteht der Übergangszeitraum nach § 52b Abs. 1 EStG im Kalenderjahr 2012 fort. Wie im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2012 zu verfahren ist und in welchen Fällen tatsächlich eine Bescheinigung vom Finanzamt für den Lohnsteuerabzug im Jahr 2012 notwendig ist, zeigen die , die unter NWB IAAAD-97588 abrufbar ist, und das auf. Was sich noch so in der Steuerrechtsprechung und Verwaltungspraxis im Jahr 2011 getan hat, berichten Korn/Strahl ab S. 4221.
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Susanne Stillers
Fundstelle(n):
NWB 2011 Seite 4193
NWB OAAAD-97602