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DBA Mazedonien Artikel 1

Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich

Dieses Abkommen gilt für Personen, die im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei oder im Hoheitsgebiet beider Vertragsparteien ansässig sind.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
UAAAD-97600

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