DBAI Kaimaninseln Artikel 9

Artikel 9 Kosten

Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien verständigen sich über angefallene Kosten der geleisteten Unterstützung (einschließlich angemessener Kosten für die Inanspruchnahme Dritter und externer Berater, unter anderem im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten).

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAD-97597