Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk); Britisches Beschaffungsverfahren unter Verwendung einer Kreditkarte
Bezug: (BStBl 2004 I S. 1200);
Bezug: (BStBl 2011 I S. 234);
Bezug: (BStBl 2011 I S. 909)
Die britischen Truppen wenden ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren an, das der Truppe und dem zivilen Gefolge die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung im Wert von bis zu 5 600 Euro erleichtern soll (vgl. Tz. 64 des o. g. und das o. g. . In diesem Verfahren wird die Beschaffungsbefugnis der amtlichen Beschaffungsstelle durch die Verwendung einer GPC-VISA-Kreditkarte auf die Karteninhaber (Truppe und ziviles Gefolge) übertragen. Zudem ersetzt in diesen Fällen die GPC-VISA-Kreditkarte den in anderen Fällen erforderlichen schriftlichen Beschaffungsauftrag.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o. g. in der Fassung des o. g. Folgendes:
Zusätzlich zur bisher verwendeten GPC-VISA-Kreditkarte wird die Corporate Card (Mastercard) im vereinfachten britischen Beschaffungsverfahren eingeführt. Die an britische Karteninhaber ausgegebene Corporate Card (Mastercard) beginnt mit der Nummer 55275.
Die parallele Verwendung von zwei verschiedenen Kreditkartenarten im vereinfachten britischen Beschaffungsverfahren stellt einen Ausnahmefall dar. Die Verwendung weiterer Kreditkartenarten ist nicht zulässig.
Dieses Schreiben ersetzt rückwirkend das (BStBl 2011 I S. 909).
BMF v. - IV D 3 -
S 7492/07/10006
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2011 I Seite 1161
UR 2012 S. 79 Nr. 2
UVR 2012 S. 133 Nr. 5
JAAAD-97579