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Veräußerungsverlust nach § 17 EStG und Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG
Anmerkungen zu den BFH-Urteilen vom 6.4.2011 – IX R 28/10, IX R 40/10, IX R 61/10
Veräußert ein Stpfl. Anteile an einer Kapitalgesellschaft, so gehört der Veräußerungsgewinn bzw. ein etwaiger Veräußerungsverlust zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war (§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStG). Ein wesentlicher Anwendungsfall des § 17 EStG ist dabei – vor allem als Kennzeichen einer verschlechterten Wirtschaftslage – der der Veräußerung gleichgestellte Fall der Auflösung der Kapitalgesellschaft, insbesondere aufgrund der Insolvenz der Gesellschaft (§ 17 Abs. 4 Satz 1 EStG i. V. mit § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG, § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG). Gerade in diesem Fall machen die betroffenen Gesellschafter regelmäßig einen Veräußerungsverlust steuerlich geltend.
NWB UAAAD-89821, IX R 40/10 NWB TAAAD-87497, IX R 61/10 NWB DAAAD-87498
Wie verhinderte der Gesetzgeber bisher einen möglichen doppelten steuerlichen Vorteil bei mit steuerfreien Einnahmen verbundenen Aufwendungen?
Welche Voraussetzungen müssen beim Stpfl. vorliegen, um das Teilabzugsverbot wirksam werden zu lassen?
Was besagt die Neuregelung in § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG?
I. Einführung
Nach der [i]Jäschke, in: Lademann (Hrsg.), EStG Kommentar, § 17 NWB WAAAC-18590 Mammen/Sassen, Steuerliche Auswirkungen von M & A-Transaktionen, StuB 2011 S. 667 NWB QAAAD-90637 Kolbe, Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG, BBK 2011 S. 365 NWB FAAAD-80241 Einführung des Halbeinkünfteverfahrens war lange Zeit um...