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Rumänien; | Gesetz über die Steuer auf Veranstaltungen
Das neue Gesetz (s. Rumänisches Amtsblatt Teil I Nr. 262/1998) legt Steuern auf regelmäßige Theater-, Opern-, Operetten-, Philharmonie-, Kino-, Musik- und Zirkusveranstaltungen sowie für nationale Sportveranstaltungen in Höhe von 2 % der Einnahmen aus dem Verkauf von Eintritts- bzw. Abonnementkarten fest. Bei gelegentlich durchgeführten Veranstaltungen (Festivals, Wettkämpfe, Künstler- und Literatenkreise, Soirees, Lesungen und andere künstlerische oder unterhaltende Veranstaltungen mit Gelegenheitscharakter) sowie bei internationalen sportlichen Veranstaltungen beträgt die entsprechende Steuer 5 %. Für Videotheken und Diskotheken gilt eine Steuer von 10 % der Einnahmen.