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Österreich; | Gewinnausschüttung österreichischer Kapitalgesellschaft an deutsche Organgesellschaft
Mit EAS 1376 v. hat der österreichische BMF folgende Auffassung vertreten: In EAS 869 wurde zum Ausdruck gebracht, daß Gewinnausschüttungen einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine deutsche Kapitalgesellschaft, die nach deutschem Recht Organgesellschaft einer in Deutschland ansässigen natürlichen Person ist, im allgemeinen ihr — und nicht der als Organträger dahinterstehenden natürlichen Person oder Personengesellschaft — zugerechnet werden, so daß nach den allgemeinen Grundsätzen Anspruch auf Entlastung von der österreichischen Quellenabzugsbesteuerung nach § 94a EStG besteht. Die gleiche Sichtweise muß gelten, wenn eine solche deutsche Organgesellschaft an einer inländischen operativ tätigen Kommanditgesellschaft beteiligt ist; Steuerschuldner ist dann die beschränkt steuerpflichtige de...