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IWB 4/1999

Tschechien; | Novellen zum Gesetz über die Einkommen- und Körperschaftsteuer

Laut Gesetz Nr. 168/1998 und weiterer Gesetzesnovellen ergibt sich ein ab geltender neuer Inhalt des ”Gesetzes Nr. 568/1992 über die Einkommensteuer”. Für natürliche Personen beträgt der Eingangssteuersatz bis zu 102 000 Kc der steuerpflichtigen Jahreseinkünfte 15 %. Der Einkommensteuersatz steigt teilmengengestaffelt über die Steuersätze 20 %, 25 % und 32 % auf den Spitzensteuersatz von 40 % der jährlich 1 104 000 Kc übersteigenden steuerpflichtigen Einkünfte an. Der allgemeine Steuerfreibetrag beträgt für einen Stpfl. 34 920 Kc pro Jahr. Für jedes unterhaltspflichtige Kind wurde ein Steuerfreibetrag von jährlich 21 600 Kc festgelegt. Es gelten weitere Steuerfreibeträge z. B. für Behinderte. Der allgemeine Körperschaftsteuersatz auf Einkommen (Gewinne) juristischer Personen beläuft si...

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