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Thüringer FG Urteil v. - 4 K 820/10 EFG 2011 S. 1635 Nr. 18

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 2, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4

Außerbetriebliches Berufsfortbildungswerk als (weitere) regelmäßige Ausbildungsstätte eines in Berufsausbildung befindlichen Kindes

Leitsatz

1. Ein außerbetriebliches Berufsfortbildungswerk, das das Kind im Rahmen seiner Berufsausbildung nach den Regelungen des Ausbildungsvertrags regelmäßig an insgesamt rund der Hälfte der planmäßigen Arbeitstage im Rahmen jeweils mehrwöchiger Ausbildungsabschnitte aufzusuchen hat, stellt – neben dem Ausbildungsbetrieb – eine weitere regelmäßige Ausbildungsstätte dar.

2. Fahrtkosten zu dieser weiteren regelmäßigen Ausbildungsstätte sind im Rahmen der Prüfung, ob der Jahresgrenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG überschritten ist, wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 457 Nr. 8
EFG 2011 S. 1635 Nr. 18
PAAAD-97136

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Thüringer FG, Urteil v. 22.03.2011 - 4 K 820/10

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