Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzierung von „echten” Zuschüssen
I. Begriffs-Wirrwarr
Von „Zuschüssen” ist im Bereich der Rechnungslegung und der Besteuerung häufig mit unterschiedlichem Inhalt die Rede. Der Begriff ist inhaltlich ausgesprochen dehnbar. So knabbert der Einzelhandel mit seiner Marktmacht durch die Aufforderung zur Gewährung eines „Werbekostenzuschusses” an der ohnehin schon knappen Marge der Hersteller oder eine Öffentliche Hand gewährt einen „Forschungszuschuss” an eine Biotechnologie-GmbH, die sich auf ein neues Gebäude, auf Laboreinrichtungen oder schlichtweg auf Aufwand beziehen kann.
Die zur bilanziellen Abbildung als erstes zu beantwortende Frage richtet sich nach dem Leistenden, also dem Gewährer des „Zuschusses”. Dabei ist unabdingbar eine Trennung zwischen Zuschüssen eines privatwirtschaftlichen Unternehmens oder möglicherweise Privatmanns einerseits und irgendeiner Öffentlichen Hand andererseits zu unterscheiden. Der einfache Grund: Die erstgenannte Kategorie von Marktteilnehmern leistet solche Zuschüsse – abgesehen von Schenkungen oder Kapitaleinzahlungen in Gesellschaften – nie selbstlos, sondern tut dies im Rahmen des üblichen Leistungsaustauschs nach dem Prinzip des do ut des. Bei ...