Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unterscheidung von links und rechts in der Bilanz?
Während in den selbst für Bilanzexperten eher verwirrenden Pressemeldungen der letzten Wochen von einer vermeintlichen 55,5 Mrd €-Fehlbuchung i. S. einer unterlassenen Saldierung im HGB-Abschluss der „ bad bank” der HRE ( FMS Wertmanagement) die Rede war und diese als „ärgerlicher Fehler” bezeichnet wurde ( Höpner/Osman/Riedel, HB vom S. 12), titelte jüngst Die Zeit, es sei „[k]ein Versehen, sondern Absicht” ( Jungbluth, Die Zeit vom S. 24).
Pro Dr. Andreas Haaker
Wegen des vermeintlichen „Buchungsfehlers” steht zwischenzeitlich auch eines der Big4-Prüfungsunternehmen am Pranger, wobei zur Verteidigung – recht kurz gegriffen – auf das Outsourcing von wesentlichen Teilen der Rechnungslegung verwiesen wird (vgl. Fockenbrock, HB vom S. 21 f.). Eine oder keine Saldierung vorzunehmen, ist sicher nicht das größte Problem in der Praxis der HGB-Bankbilanzierung. Zu nennen wäre vielmehr die bereits seit 2005 praktizierte, aber erst mit dem BilMoG gesetzeskonforme Zeitwertbilanzierung des Handelsbestands sowie die sog. „ Bewertungskonvention” einer Nichtbewertung von negativen Zinsderivaten des Bankbuchs, mit deren Absolutio...